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   BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20   

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https://dejure.org/2021,7457
BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20 (https://dejure.org/2021,7457)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2021 - XII ZB 118/20 (https://dejure.org/2021,7457)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2021 - XII ZB 118/20 (https://dejure.org/2021,7457)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers aufgrund Erwerbs der für die Führung der Betreuung nutzbaren Kenntnisse durch Abschluss des tierärztlichen Studiums (hier: Aufgabenkreis Gesundheitssorge)

  • rewis.io

    Berufsbetreuervergütung: Vermittlung besonderer, für die Betreuung nutzbarer Kenntnisse durch ein abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers aufgrund Erwerbs der für die Führung der Betreuung nutzbaren Kenntnisse durch Abschluss des tierärztlichen Studiums (hier: Aufgabenkreis Gesundheitssorge)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Tierärztin als Berufsbetreuerin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Betreuerin: Mehr Geld für Ärztinnen und Tierärztinnen?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erhöhte Betreuervergütung für Tierärzte?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei Studium der Veterinärmedizin

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 583
  • FamRZ 2021, 890
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18

    Beschwer eines Vereinsbetreuers durch Festsetzung der Betreuervergütung;

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20
    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 14 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 16 mwN).

    Damit verfügt sie über Kenntnisse, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und sie in die Lage versetzen, ihre Aufgabe zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen, mithin über besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG aF bzw. § 4 Abs. 3 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 319/11

    Erhöhte Berufsbetreuervergütung: Vorliegen besonderer, für die Betreuung nutzbare

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20
    Denn hierzu zählen auch Fachkenntnisse, die die Betreuung nur für einen Aufgabenbereich erleichtern (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2020 - XII ZB 143/19 - juris Rn. 15 und vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 17), wie hier medizinische Kenntnisse für den Aufgabenbereich der Gesundheitssorge.
  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17

    Zur Frage, ob eine Ausbildung zur Physiotherapeutin / Krankenpflegerin den

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20
    Die Zurückverweisung gibt dem Beschwerdegericht zugleich Gelegenheit zur Prüfung, ob die von ihm zugrunde gelegte Ausbildungsordnung einschlägig ist (vgl. dazu auch Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 146/17 - FamRZ 2018, 956 Rn. 4 und vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 3).
  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 123/14

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für eine Kauffrau im Einzelhandel;

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20
    Die Zurückverweisung gibt dem Beschwerdegericht zugleich Gelegenheit zur Prüfung, ob die von ihm zugrunde gelegte Ausbildungsordnung einschlägig ist (vgl. dazu auch Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 146/17 - FamRZ 2018, 956 Rn. 4 und vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 3).
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20
    Die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse kann durchaus auch dann zum Kernbereich der Ausbildung gezählt werden, wenn die Ausbildung selbst schwerpunktmäßig eine andere Zielrichtung hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 19).
  • BGH, 29.01.2020 - XII ZB 530/19

    Rechtfertigung einer erhöhten Vergütung einer Betreuung wegen einer in einem

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20
    Es genügt, wenn aufgrund des erkennbaren zeitlichen Aufwands oder anderer Anhaltspunkte feststeht, dass ein erheblicher Teil der Ausbildungszeit auf die Vermittlung solchen Wissens fällt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19 - FamRZ 2020, 787 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20

    Zur Frage, ob die Weiterbildung zur Rechtswirtin im Wege des Fernstudiums

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20
    Denn die durch das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 866) erfolgte Umstellung der Kombination von Stundensätzen und Stundenansätzen auf das Fallpauschalensystem hat zu keinen Änderungen dieser Grundsätze geführt, was aus dem insoweit unveränderten Gesetzeswortlaut und der gesetzgeberischen Begründung folgt (BT-Drucks. 19/8694 S. 24 f.; vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 230/20 - FamRZ 2021, 306 Rn. 10).
  • BGH, 28.10.2020 - XII ZB 143/19

    Vermittlung von Fachkenntnissen durch die Ausbildung zum staatlich anerkannten

    Auszug aus BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20
    Denn hierzu zählen auch Fachkenntnisse, die die Betreuung nur für einen Aufgabenbereich erleichtern (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2020 - XII ZB 143/19 - juris Rn. 15 und vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 17), wie hier medizinische Kenntnisse für den Aufgabenbereich der Gesundheitssorge.
  • BGH, 15.11.2023 - XII ZB 575/21

    Zur Frage, ob der Abschluss als Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin von der Industrie-

    Die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse kann auch dann noch zum Kernbereich einer Ausbildung gezählt werden, wenn die Ausbildung selbst schwerpunktmäßig eine andere Zielrichtung hatte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. März 2021 - XII ZB 118/20, FamRZ 2021, 890).

    (2) Die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse kann allerdings auch dann noch zum Kernbereich einer Ausbildung gezählt werden, wenn die Ausbildung selbst schwerpunktmäßig eine andere Zielrichtung hatte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. März 2021 - XII ZB 118/20 - FamRZ 2021, 890 Rn. 11 und vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 19).

  • BGH, 13.04.2022 - XII ZB 162/21

    Vergütung des Berufsbetreuers: Umfang der Überprüfung der Entscheidung über die

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. März 2021 - XII ZB 118/20, FamRZ 2021, 890).

    Es genügt, wenn aufgrund des erkennbaren zeitlichen Aufwands oder anderer Anhaltspunkte feststeht, dass ein erheblicher Teil der Ausbildungszeit auf die Vermittlung solchen Wissens fällt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. März 2021 - XII ZB 118/20 - FamRZ 2021, 890 Rn. 7 f. mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 3. März 2021 - XII ZB 118/20 - FamRZ 2021, 890 Rn. 9 mwN).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 13 WF 40/22

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für eine Vormünderin; Besondere

    Dabei muss die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Tätigkeit als Vormund nutzbaren Kenntnisse ausgerichtet sein (BGH, Beschluss vom 03.03.2021, FamRZ 2021, 890; Beschluss vom 10.02.2021, FamRZ 2021, 799; OLG Jena, BeckRS 2000, 6501; BayObLG BeckRS 1999, 30079165).
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